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   LG Duisburg, 15.06.2005 - 3 O 310/03   

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https://dejure.org/2005,21068
LG Duisburg, 15.06.2005 - 3 O 310/03 (https://dejure.org/2005,21068)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15.06.2005 - 3 O 310/03 (https://dejure.org/2005,21068)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 3 O 310/03 (https://dejure.org/2005,21068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Risikotragung der Bank hinsichtlich der Fälschung von Überweisungsaufträgen im Überweisungsverkehr; Gleichstellung der Überweisung auf Grund eines gefälschten Überweisungsauftrages und einer von vornherein fehlenden Anweisung des Kunden; Nichtermächtigung der Bank zur ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 276
    Zur Verteilung des Fälschungsrisikos bei Überweisungsaufträgen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2005, 2175
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1985 - III ZR 138/84

    Fälschungsrisiko bei Ausführungen von Überweisungen - Übertragbarkeit der

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2005 - 3 O 310/03
    Im Überweisungsverkehr trägt regelmäßig die Bank und nicht der Kunde das Risiko, das Überweisungsaufträge gefälscht wurden (vgl. BGH WM 1967, 1142, WM 1985, 511, Betrieb 1992, 2493).
  • BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 169/65

    Schuldbefreiende Wirkung einer Zahlung an einen nicht berechtigten Empfänger -

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2005 - 3 O 310/03
    Im Überweisungsverkehr trägt regelmäßig die Bank und nicht der Kunde das Risiko, das Überweisungsaufträge gefälscht wurden (vgl. BGH WM 1967, 1142, WM 1985, 511, Betrieb 1992, 2493).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 17 U 225/98

    Überweisungsaufträge per Telefax - Wer hat die Beweislast?

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2005 - 3 O 310/03
    Hat die Beklagte danach die Überweisung aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrages ausgeführt, steht dies einer von vornherein fehlenden Anweisung des Klägers gleich; mangels wirksamen, auf den Bankkunden zurückzuführenden Auftrag war die Beklagte daher zu einer Belastung des Kontos des Klägers nicht ermächtigt und hat ihm insoweit Schadensersatz zu leisten (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 2000, Aktenzeichen 17 U 225/98).
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